20 wesentliche Reformen

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Im Rahmen des Wiederaufbauplans ist besonders auf 20 wesentliche Reformen hinzuweisen:

  • Gesetz über Klimawandel und Energiewende.
  • Entwicklung eines robusten und flexibles Energiesystems, Einrichtung und Einbeziehung erneuerbarer Energien.
  • Leitplan für Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern.
  • Resilienz und Anpassung der Ökosysteme, Entwicklung und Konnektivität der grünen Infrastrukturen.
  • Wassergesetz und Programm zur Reinigung, Sanierung, Effizienz, Einsparung und Wiederverwendung.
  • Modernisierung der Landwirtschafts- und Fischereipolitik, Bodenschutz und effiziente Wassernutzung.
  • Abfallpolitik und Förderung der Kreislaufwirtschaft.
  • Modernisierung des Nationalen Wissenschaftssystems und Unterstützung der Innovation.
  • Strategie der verbundenen, nachhaltigen Mobilität.
  • Neue Wohnraumpolitik.
  • Modernisierung der Justiz.
  • Modernisierung und Digitalisierung der Behörden.
  • Verbesserung der Regulierungsqualität und des Geschäftsklimas, Reform des Insolvenzrechts.
  • Modernisierung und Stärkung des Nationalen Gesundheitssystems.
  • Modernisierung und Stärkung des Bildungssystems, der Berufsausbildung und der Universitäten.
  • Neue Richtlinien für den Arbeitsmarkt hin zu einem Arbeitnehmerstatut des 21. Jahrhunderts.
  • Neue Pflegewirtschaft.
  • Verstärkung der Politik für Inklusion und Sozialdienstleistungen.
  • Modernisierung und progressive Struktur des Steuersystems.
  • Verstärkung des Rentensystems.

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