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20 wesentliche Reformen
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Im Rahmen des Wiederaufbauplans ist besonders auf 20 wesentliche Reformen hinzuweisen:
- Gesetz über Klimawandel und Energiewende.
- Entwicklung eines robusten und flexibles Energiesystems, Einrichtung und Einbeziehung erneuerbarer Energien.
- Leitplan für Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern.
- Resilienz und Anpassung der Ökosysteme, Entwicklung und Konnektivität der grünen Infrastrukturen.
- Wassergesetz und Programm zur Reinigung, Sanierung, Effizienz, Einsparung und Wiederverwendung.
- Modernisierung der Landwirtschafts- und Fischereipolitik, Bodenschutz und effiziente Wassernutzung.
- Abfallpolitik und Förderung der Kreislaufwirtschaft.
- Modernisierung des Nationalen Wissenschaftssystems und Unterstützung der Innovation.
- Strategie der verbundenen, nachhaltigen Mobilität.
- Neue Wohnraumpolitik.
- Modernisierung der Justiz.
- Modernisierung und Digitalisierung der Behörden.
- Verbesserung der Regulierungsqualität und des Geschäftsklimas, Reform des Insolvenzrechts.
- Modernisierung und Stärkung des Nationalen Gesundheitssystems.
- Modernisierung und Stärkung des Bildungssystems, der Berufsausbildung und der Universitäten.
- Neue Richtlinien für den Arbeitsmarkt hin zu einem Arbeitnehmerstatut des 21. Jahrhunderts.
- Neue Pflegewirtschaft.
- Verstärkung der Politik für Inklusion und Sozialdienstleistungen.
- Modernisierung und progressive Struktur des Steuersystems.
- Verstärkung des Rentensystems.
Ende des Hauptinhalts
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