Schwarzes Brett

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Hypothekendarlehen

Gemäß den Bestimmungen in der Verordnung EHA/2899/2011 vom 28. Oktober über Transparenz und Schutz der Kunden von Bankdienstleistungen stellen wir Ihnen in dieser Filiale die Anleitungen für den Zugang zum Hypothekendarlehen zur Verfügung.

Alle Verbraucher, die ein Hypothekendarlehen auf eine Immobilie in der Autonomen Region Andalusien abschließen möchten, haben das Recht, dass man ihnen ein Verzeichnis über die vorschriftsmäßig vorzulegenden Dokumente (IDEP) aushändigt, in dem alle Unterlagen angegeben sind, die ihnen bis zum Abschluss auf jeden Fall zu übergeben sind. Gesetzesverordnung 5/2019 vom 17. Dezember, mit der das Gesetz 3/2016 vom 9. Juni zum Schutz der Rechte von Verbrauchern und Nutzern beim Abschluss von Hypothekendarlehen und -krediten auf Immobilien (Amtsblatt der Regionalregierung von Andalusien Nr. 247 von 2019).

Unter Bezugnahme auf die königliche Gesetzesverordnung 1/2017 weisen wir Sie darauf hin, dass wir dem Publikum das in dieser Vorschrift vorgesehene Verfahren für vorangehende Reklamation und Rückzahlung der Mindestzinssatzklausel sowie das entsprechende Reklamationsformular zur Verfügung stellen.

Banca March, S.A. hält sich an den "Verhaltenskodex für die realisierbare Umstrukturierung der Schulden mit Hypothekensicherheiten auf Wohnimmobilien für den ersten Wohnsitz" , verabschiedet mit der königlichen Gesetzesverordnung 6/2012 vom 9. März über dringende Maßnahmen zum Schutz von mittellosen Schuldnern von Hypothekendarlehen. Unabhängig davon informiert Banca March jedoch ihre Kunden gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung des Ministerrats vom 11. Mai 2021, dass sie beschlossen hat, dem Verhaltenskodex für den Rahmen der Neuverhandlungen für Kunden mit verbürgter Finanzierung nicht beizutreten, der in der Königlichen Gesetzesverordnung 5/2021 vom 12 März vorgesehen wurde.

Gemäß Gesetz RDL 19/2022 stellen wir Ihnen den Leitfaden mit Tools für Hypothekengläubiger in Schwierigkeiten zur Verfügung.

Zinssätze, Gebühren und Kosten

Gemäß dem Rundschreiben der Bank von Spanien Nr. 5/2012 vom 27. Juni an Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister über Transparenz der Bankdienstleistungen und Verantwortung bei der Erteilung von Darlehen weisen wir Sie darauf hin, dass wir dem Publikum folgende Informationen zur Verfügung stellen, die jeweils aktualisiert sind und dem Datum entsprechen, auf das sie sich beziehen:

Zahlungsdienstleistungen

Gemäß den Bestimmungen der Vorschrift 7 des Rundschreibens 2/2019 vom 29. März der Bank von Spanien über die Anforderungen an Informationsunterlagen über die Gebühren und den Stand der Gebühren sowie an Vergleichswebseiten über Zahlungskonten stellen wir Ihnen das Gebühreninfoblatt und das Verzeichnis der wichtigsten Dienstleistungen im Zusammenhang mit den gebotenen Zahlungskonten zur Verfügung.

Gemäß der Verordnung ECE/1263/2019 vom 26. Dezember über die Transparenz der Bedingungen und Informationsanforderungen, die für Zahlungsdienste gültig sind, stellen wir die Informationen bereit, damit Sie Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten bei der Durchführung von Zahlungen erfahren können. Sie können die Broschüre „Ihre Rechte bei der Durchführung von Zahlungen in Europa“ einsehen, wenn Sie hier klicken.

Basiszahlungskonto und Übertragung eines Zahlungskontos

Banca March, S.A. weist darauf hin, dass sie die erforderlichen Informationen über den Vertragsabschluss für ein Basiszahlungskonto, dessen Mindestdienstleistungen, Bedingungen und geltenden Gebühren bzw. den kostenlose Service zugunsten von Menschen in schutzbedürftiger Lage oder in Gefahr finanzieller Ausgrenzung zur Verfügung stellt, ebenso wie die notwendingen Informationen zur Úbertragung des Zahlungskontos. Dies entspricht den Bestimmungen in der königlichen Gesetzesverordnung 19/2017 vom 24. November über Basiszahlungskonten, Übertragung von Zahlungskonten und Vergleichbarkeit von Gebühren, in der königlichen Gesetzesverordnung 164/2019 vom 22. März, mit der ein kostenloses System für Basiszahlungskonten zugunsten von Menschen in schutzbedürftiger Lage oder in Gefahr finanzieller Ausgrenzung festgelegt wird, sowie der Verordnung ECE/228/2019.

Einlagensicherungsfonds

Entsprechend der königlichen Verordnung 2606/1996 vom 20. Dezember über Sicherungsfonds für Depots bei Kreditinstituten und deren spätere Abänderung anhand der königlichen Verordnung 1012/2015 vom 6. November weisen wir Sie darauf hin, dass Banca March, S.A. dem Sicherungsfonds für Depots bei Kreditinstituten angehört, mit Sitz in C/ José Ortega y Gasset, 22 - 5. Stock, 28006 Madrid, E-Mail-Addresse: fogade@fgd.es, Website: www.fgd.es, Telefon: +34 91 431 66 45.

Geldanlagen sind bis maximal 100.000 Euro pro Anleger gedeckt und, unabhängig von der oben genannten Höchstgrenze, sind Aktiendepots und Finanzinstrumente, die der Bank anvertraut wurden, bis maximal 100.000 Euro gewährleistet. Diese Höchstbeträge sind in beiden Fällen für natürliche oder juristische Personen anzuwenden, unabhängig von der Anzahl und Klasse der garantierten Geldanlagen oder der garantierten Wertpapiere und Finanzinstrumente, bei denen diese jeweils als Inhaber angegeben sind. Dies gilt entsprechend den Bestimmungen in Artikel 4 und den gleichbedeutenden der genannten königlichen Verordnung. Für weitere Informationen bitte klicken Sie hier.

Abzinsungssätze und Abwicklungsgebühren

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 13 des Gesetzes 18/2014, und der Rundschreiben 1/2015 vom 24. März und 1/2016 vom 29. Januar, die es entwickeln, stellen wir Ihnen hier die vierteljährlichen Informationen zu Abzinsungssätzen und Abwicklungsgebühren zur Verfügung.

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