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Wir bei der Banca March sind uns der Komplexität und Schwierigkeiten bewusst, die eine Erbschaftsabwicklung mit sich bringen kann. Aus diesem Grunde und um den Prozess zu erleichtern, haben wir einen Leitfaden mit praktischen und detaillierten Informationen zu allen Schritten und Dokumenten erstellt, die für die Bearbeitung eines Nachlasses erforderlich sind.
Zusätzlich stellen wir Ihnen ein spezialisiertes Team zur Verfügung, um eventuell auftretende Anfragen zu beantworten:
Schritt I
Todesmeldung und Antrag auf Nachlassbearbeitung.
Schritt II
Ausstellung und Zustellung einer Kontostandsbescheinigung.
Schritt III
Annahme oder Zuerkennung von Erbschaften und Erbschaftsteuerabrechnung.
Schritt IV
Verteilung des Erbes.
Nachfolgend stellen wir Ihnen alle notwendigen Informationen für das Nachlassverfahren zur Verfügung:
Um ein Testament zu bearbeiten, können Sie uns unter +34 971 776 416 oder über das folgende Kontaktformular kontaktieren:
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* Vorname(n) und Nachname(n)
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* Telefon-Nr.
Als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung wird Banca March, S.A. diese Daten verwenden, um Ihnen Werbung über eigene Produkte und Dienstleistungen zuzusenden, und zwar basierend auf Ihrer aktiven Einverständniserklärung, ohne dieselben an Dritte weiterzuleiten, außer im Falle gesetzlicher Verpflichtung; Sie können Ihre Rechte (wie in den Datenschutzbestimmungen erklärt) ausüben oder sich über die folgende E-Mail-Adresse an unseren Datenschutzbeauftragten wenden: dpo@bancamarch.es
* Ich akzeptiere die Bestimmungen zum Datenschutz
Das Versterben des Kontoinhabers muss so schnell wie möglich gemeldet werden, damit das Nachlassverfahren eingeleitet wird und über die Vermögenswerte verfügt werden kann.
Wenden Sie sich an unser Expertenteam für testamentarische Angelegenheiten unter der Telefonnummer 971 776 414 (Spanisch) / 971 776 415 (Englisch) / 971 776 416 (Deutsch) oder per E-Mail an testamentarias@bancamarch.es oder über das Formular, das Sie auf unserer Website (https://www.bancamarch.es/es/servicio-de-testamentarias/) erhalten. Der Vorgang kann auch in einer Zweigstelle vorgenommen werden.
Die Sterbeurkunde kann hier angefordert werden: Sterbeurkunde.
Zum Nachweis des Versterbens müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
damit die Rechtmäßigkeit des Antragstellers von uns überprüfen werden kann, sind für die Ausstellung der Bescheinigung der Positionen ferner folgende Unterlagen vorzulegen:
Der Vorgang kann telefonisch, per E-Mail oder über unsere Internetseite eingeleitet werden, ohne persönlich eine Zweigstelle aufsuchen zu müssen. Die Anfragen werden vom Expertenteam testamentarische Angelegenheiten entgegengenommen und bearbeitet. Die Kontaktdaten lauten:
Sie können sich auch an eine unserer Zweigstellen wenden.
Das Verfahren kann von demjenigen beantragt werden, der ein berechtigtes Interesse an der Erbschaft hat und es durch eine Sterbeurkunde, eine Bescheinigung des Letzten Willens oder ein Testament oder eine Erklärung über die Erben ohne Testament nachweisen kann.
Handelt der Antragsteller im Auftrag des/der Erben oder Berechtigten, muss er die Vollmacht an Dritte vorlegen (Org. 8647) ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben. Bitte beachten Sie, dass zur Unterzeichnung der Ausgabe eine notarielle Vollmacht oder eine private Bevollmächtigung zu Ihren Gunsten vorgelegt werden muss.
Banca March erhebt keine Gebühr für die Bearbeitung von Testamentsangelegenheiten.
Es handelt sich um ein obligatorisches, vom Justizministerium ausgestelltes Schriftstück, in dem bescheinigt wird, dass der Verstorbene ein Testament erstellt hat und bei welchem Notar. Sollte der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, wird dies ebenfalls angegeben. Dieses Schriftstück ist auch dann erforderlich, wenn der Verstorbene keinen Wohnsitz in Spanien hatte.
Die Bescheinigung über den letzten Willen kann hier angefordert werden: Bescheinigung des Zentralen Testamentsregisters
Sollte der Verstorbene kein Testament hinterlassen haben, ist die Erklärung der Erben ohne Testament das notarielle Schriftstück, mit dem bescheinigt wird, wer seine Erben sind. Es besteht aus zwei Schriftstücken: dem Schriftstück mit der Aufforderung zur Erbenerklärung und dem notariellen Erbscheinverfahren. Zwischen beiden liegen 20 Werktage.
Die Begleichung der Bestattungskosten kann aus dem Vermögen des Verstorbenen beantragt werden. Für die Zahlung ist die Vorlage der Originalrechnung des Bestattungsunternehmens und der Sterbeurkunde erforderlich. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung.
Nach der Ausstellung der Sterbeurkunde eines Kunden ergreift Banca March die folgenden Maßnahmen:
Die Lastschriftzahlungen und regelmäßige Überweisungen bis zum Versterben müssen von den Erben umgestellt werden. Bis dahin werden die Zahlungen weiterhin getätigt, sofern nicht von allen Erben eine gegenteilige Anweisung erteilt wird.
Die Rente für den Monat des Versterbens und die anteilige Extra-Zahlung stehen dem Rentner zu und können nach Abschluss des Nachlassverfahrens von seinen Erben abgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass bereits gezahlte, aber nicht mehr fällig gewordene Renten auf Antrag der Sozialversicherung von der Bank zurückerstattet werden.
War der Verstorbene der alleinige Kontoinhaber, wird der Fernzugriff auf das Konto gesperrt, sobald die Bank vom Tod des Verstorbenen Kenntnis erlangt. Lastschriften und Einzugsermächtigungen werden jedoch weiterhin bearbeitet und regelmäßige Überweisungsaufträge werden weiterhin ausgeführt, sofern nicht ausdrücklich eine gegenteilige Anweisung aller Erben und ggf. des/der Mitkontoinhaber(s) vorliegt. Die Zahlungen werden auf dem Konto gutgeschrieben.
Gibt es mehrere Kontoinhaber bei unterschiedslosen Koten, können die verbleibenden Kontoinhaber nach dem Tod eines Kontoinhabers weiterhin auf das Guthaben zugreifen.
Falls der Verstorbene zum Zeitpunkt der Einleitung des Nachlassverfahrens der einzige Inhaber einer solchen Position war, wird dieser Status aufgehoben, die Position wird zu einem Standard-Girokonto und die Vergünstigungen dieses speziellen Kontos verfallen. Bei mehreren Inhabern entfällt diese Bedingung nur, wenn die Bedingungen vom Verstorbenen erfüllt wurden.
Debitkarten: Sie werden storniert.
Kreditkarten: Wenn keine Zahlungen ausstehen, werden sie storniert. Sollten noch Zahlungen ausstehen, werden sie mit dem entsprechenden Konto verrechnet und storniert.
Anlageprodukte werden gesperrt, Käufe, Verkäufe, Zeichnungen und Rücknahmen sind nicht mehr möglich.
Hatte der Verstorbene ein Privat- oder Hypothekendarlehen, werden die Darlehensraten weiterhin vom zugehörigen Konto abgebucht, bis der Inhaberwechsel durchgeführt wurde oder die Erben eine vorzeitige Auflösung beantragen.
Es ist wichtig, zu wissen, dass alle Erben die Schulden gemeinschaftlich übernehmen und somit für sämtliche Schulden des Verstorbenen haften.
Wenn sich die Erben darauf einigen, dass nur einige die Schulden des Verstorbenen übernehmen und die übrigen davon befreit werden, prüft Banca March diese Möglichkeit und entscheidet auf der Grundlage von Risikokriterien über den beantragten Schuldenerlass.
Sollte der Verstorbene für ein Darlehen oder eine andere Art von Schuld bürgen, erlischt die Bürgschaft nicht mit dem Tod. Die Erben, die die Bürgschaft schlicht und einfach übernommen haben, folgen ihm als Bürge nach. Banca March wird jedoch prüfen, ob es für die Erben notwendig ist, Bürgen dieser Position zu sein. Dafür setzt sich die zentrale Nachlassstelle mit dem Büro des Verursachers in Verbindung.
Wenn sich unter den Beständen des Verstorbenen auch Positionen der GDC befinden, wird die Dienstleistung mit der Mitteilung des Versterbens durch Auflösung des Vertrages über die entsprechenden Fonds und/oder Wertpapiere des Portfolios gekündigt, unabhängig davon, ob die GDC Miteigentümer war.
Es werden keine neuen Beiträge mehr angenommen, es wird nur die Leistung für den Todesfall ausgezahlt.
Es kann eine Begleichung der Bestattungskosten aus dem Vermögen des Verstorbenen beantragt werden.
Zur Zahlung anderer möglicher Gebühren wenden Sie sich bitte an die zentrale Nachlassabteilung.
Die Annahme der Erbschaft kann entweder in einer öffentlichen Urkunde (vor einem Notar) oder in einer von allen Erben unterzeichneten Privaturkunde erfolgen. In dieser müssen die zu verteilenden Vermögenswerte und die den einzelnen Erben zustehenden Anteile im Einzelnen aufgeführt werden.
Die entsprechende Steuer muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Versterben bezahlt werden.
Ja, es ist möglich, die Steuern durch die Veräußerung des bei der Bank hinterlegten Vermögens des Verstorbenen zu begleichen. Dafür ist erforderlich, das Versterben und die Erbberechtigung nachzuweisen. Alle Erben müssen diesbezüglich eine Anweisung erteilen.
In diesem Fall müssen die Begünstigten keine Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD) zahlen. Bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem die Leistung erhalten wurde, wird der Betrag beglichen.
Der Nießbraucher hat Anspruch auf den Erhalt der Erträge und Einkünfte aus den Produkten, die dem Nießbrauch unterliegen (Zinsen, Dividenden usw.). Der reine Inhaber bewahrt das Eigentum an den Produkten, erhält jedoch nicht ihre Erträge und Einkünfte.
Gemäß den Steuervorschriften wird der Nießbrauch nach folgender Formel berechnet:
Bewertung des Nießbrauchs = 89 - Alter des Nießbrauchsberechtigten am Todestag des Verstorbenen = % des Gesamteigentums, das auf das Nießbrauchguthaben angewendet wird, mit einem Minimum von 10 % und einem Maximum von 70 %.
Das reine Eigentum dagegen wird mit folgender Formel berechnet:
Bewertung des reinen Eigentums = 100 - Nießbrauchswert
Beispiel: Wenn der Nießbraucher 65 Jahre alt ist, beträgt der Wert des Nießbrauchs 89-65 = 24. Der Wert des Nießbrauchs beträgt 24 % des im Volleigentum befindlichen Guthabens. Der Wert des reinen Eigentums beträgt 100-24 = 76. Das bedeutet, wer das reine Eigentum besitzt, erhält 76 % des Guthabens im Volleigentum.
Es muss berücksichtigt werden, dass bei Wertpapieren und Investmentfonds, wenn diese im Nießbrauch und reinem Eigentum zugewiesen wurden, dieser Nießbrauch nicht kapitalisiert werden kann, es sei denn, es liegt eine neue Zuteilungsurkunde oder eine private Vereinbarung zwischen den Erben vor, durch die die ursprüngliche Zuteilung geändert würde.
Sollte zum Zeitpunkt der Verteilung eine Abweichung zwischen den Kontoständen bezüglich des Standes am Todestag besteht, verteilt Banca March den aktuellen Stand ausschließlich auf der Grundlage der angegebenen Anteile.
Bei Konten mit mehreren gemeinsamen Kontoinhabern werden bei erheblichen Abweichungen zwischen dem Saldo am Tag der Verteilung und dem Guthaben am Todestag die Erben und gemeinsamen Kontoinhaber um Anweisungen zum weiteren Vorgehen bei der Verteilung gebeten.
Für die Übertragung von Wertpapieren und von Geld, müssen die Erben, denen diese Produkte zugesprochen werden, über ein Wertpapier- und Geldkonto verfügen, auf dem diese hinterlegt werden können. Dies kann bei der Banca March oder einem anderen Unternehmen bestehen.
Handelt es sich um Konten der Banca March, genügt die Angabe der Kontonummer.
Wenn die Konten von einer anderen Einrichtung verwaltet werden, wird ein Nachweis über die Inhaberschaft des Kontos, das ausschließlich den Erben gehört sowie der Ausweis verlangt. Sollte es sich um eine juristische Person und/oder eine Person ohne Meldeadresse handeln, muss bestätigt werden, dass das Bankinstitut den Fonds, der übertragen werden soll, vermarktet. Andernfalls muss ein Wertpapierkonto bei der Banca March eröffnet werden. Diese Übertragungen können einige Zeit in Anspruch nehmen.
Berücksichtigt werden muss, dass es aufgrund betrieblicher Einschränkungen nicht möglich ist, Inhaber aus Wertpapierverträgen zu entfernen. Hatte der Verstorbene gemeinsame Konten, müssen die gemeinsamen Mitinhaber einen neuen Vertrag abschließen, um das Eigentum zu übertragen.
Bei Anlageprodukten handelt es sich um Vermögenswerte und nicht um Bargeld. Deshalb ist es wichtig, sie auf Konten der Erben zu übertragen. Ein Verkauf von den Konten des Verstorbenen ist nicht möglich, da ein solcher Vorgang steuerliche Folgen mit sich bringt.
Die geschätzte Fristen für eine Übertragung dieser Produkte beläuft sich auf:
Sollte der Verstorbene Darlehen oder Kredite besessen haben, haften alle Erben gemeinsam für die Schulden, d. h, alle haften für sämtliche Schulden des Verstorbenen. Wenn sie keine Kunden von Banca March sind, müssen Sie sich dort anmelden.
Handelt es sich um ein Hypothekendarlehen, ist die Vorlage der aktualisierten einfachen Eintragung aus dem Grundbuchamt mit der eingetragenen Erbschaft oder die Eintragung in das Register der Erbschaftsannahme- und -vergabeurkunde erforderlich.
Das ist möglich, sofern alle Erben eine eigene E-Mail-Adresse und Handynummer haben, es sei denn, sie müssen Konten eröffnen und sind keine Kunden der Bank. In diesem Fall verweisen wir sie an die entsprechende Zweigstelle der Banca March.
Bitte beachten Sie, dass alle Erben den Vorgang auf die gleiche Weise (aus der Entfernung oder persönlich) abschließen müssen.
Altersvorsorgepläne sind kein Bestandteil der Erbmasse. Deshalb werden sie getrennt von anderen Produkten behandelt und es wird kein Positionsnachweis ausgestellt.
Sie unterliegen der Einkommensteuer statt der Erbschaftssteuer und es wird zum Todeszeitpunkt keine Bescheinigung über Positionen ausgestellt.
Versicherungen sind kein Bestandteil der Erbmasse. Deshalb werden sie getrennt von den übrigen Produkten behandelt.
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