Euro Account

Hier beginnt der Hauptinhalt

Das Eurokonto ist ein Ihren Bedürfnissen angepasstes Produkt, wenn Sie beabsichtigen, für den Erwerb einer Immobilie unser Land in Kürze zu besuchen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem der unten aufgelisteten Länder haben und über 18 Jahre alt sind, können Sie jetzt Ihr Eurokonto eröffnen und Ihre erste Überweisung vor Ihrer Anreise ausführen.

Vorteile

  • Ein Konto, das Ihnen ermöglicht, vor Ihrer Anreise Gelder für den Kauf einer Immobilie nach Spanien zu überweisen.
  • Das Produkt wird schnell und problemlos abgeschlossen, egal wo Sie sich auffinden, ohne die Filiale für die Eröffnung oder die erste Überweisung besuchen zu müssen.

Bedingungen

  • Alle Kontoinhaber müssen den endgültigen Vertrag in der Filiale innerhalb des nächsten Monats nach der Kontoeröffnung unterzeichnen.
  • Keine anderen Produkte können bis dann beantragt werden. Auch keine Barabhebungen oder Kontoabbuchungen werden in der Zwischenzeit möglich.
  • Es werden nur Dokumente in *englischer, deutscher, französischer, italienischer oder portugiesischer*Sprache akzeptiert. Für alle anderen Fälle senden Sie uns Ihre Originalunterlagen gemeinsam mit einer vereidigten oder mit einer Haager Apostille versehenen Übersetzung.

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

Sie brauchen nur eine natürliche Person, über 18 Jahre und ansässig in einem der folgenden Länder zu sein: Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien (außer Vatikanstadt), Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich (mit der Ausnahme von Gibraltar, Isle of Man, Guernsey und Jersey) oder Vereinigte Staaten.

Der endgültige Vertrag des Eurokontos muss in der ausgesuchten Banca March-Filiale unterzeichnet werden. Durch das anliegende Antragsformular können Sie ein Eurokonto eröffnen und gleich danach Überweisungen auf dieses Konto tätigen, die aus einem unter Ihrem Namen angelegten Konto in Ihrem Wohnsitzland kommen müssen. Um über Ihr Geld zu verfügen, müssen Sie (alle Antragsteller) Ihre Filiale innerhalb eines Monats besuchen, um den o.a. Vertrag zu unterzeichnen. Ab diesem Moment werden Sie auch jedes andere Produkt abschließen können, das von Interesse für Sie ist.

Wie werde ich ein Eurokonto-Inhaber?

Lesen Sie sorgfältig den Inhalt des unten aufgeführten Antragsformulars, füllen Sie die erste Seite aus und unterzeichnen Sie am Ende der Rückseite. Dann senden Sie das vollständige Formular an unser Call Center (E-Mail: international@bancamarch.es oder Fax-Nr. +34 971 779 231), zusammen mit einer Kopie Ihres Passes (Ihrer Pässe) oder Personalausweise(s) und einer offiziellen Bescheinigung über die von Ihnen ausgeübte Geschäftstätigkeit und die Herkunft der Gelder (erforderlich für alle Antragssteller):

  • Angestellte, Pensionäre und Arbeitssuchende: Sie müssen zum Nachweis der Tätigkeit Lohn-/Gehaltszahlungen, Rentenzahlungen oder Arbeitslosengeld per Dauerauftrag erhalten. Sollte kein solcher Dauerauftrag eingerichtet sein, sind der Arbeitsvertrag, die letzte Gehalts-/Lohnabrechnung, ein Beleg über die letzte Rentenzahlung bzw. Zahlung von Arbeitslosengeld vorzulegen.
  • Selbstständige: Sie müssen die Tätigkeit genauer beschreiben (Architekt, Arzt, Anwalt, usw.) und ein Berufsabschlusszeugnis oder das Formular zur Anmeldung der entsprechenden wirtschaftlichen Tätigkeit beim spanischen Finanzamt (entspricht dem spanischen Modell 036) bzw., in Ermangelung einer solchen, andere Unterlagen als Nachweis für die Ausübung des Berufs vorlegen.
  • Unternehmer: Sie müssen die ausgeübte unternehmerische Tätigkeit näher beschreiben und den Ort angeben, an dem diese ausgeübt wird. Hierzu sind das Formular zur Anmeldung der Tätigkeit beim spanischen Finanzamt (entspricht dem spanischen Modell 036) oder andere Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen vorzulegen, welche diese Daten bestätigen.
  • Nichterwerbstätige: Sie müssen die Herkunft Ihrer Gelder angeben (z. B. Einnahmen aus Vermietung) und anhand entsprechender verfügbarer Unterlagen nachweisen. Auf jeden Fall müssen Sie entweder die zuvor genannten Unterlagen vorlegen oder einen Bericht des Bankinstituts in Ihrem Wohnsitzland, der eine Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit beinhaltet, oder, im Falle einer Nichterwerbstätigkeit, Unterlagen zum Nachweis der Herkunft der Gelder.

Wenn Sie (alle Antragsteller) Ihre Filiale binnen des nächsten Monats besuchen, können Sie Eurokonto-Inhaber werden.

Ende des Hauptinhalts

.