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Am 21. Januar 2017 wurde im Spanischen Amtsblatt die königliche Gesetzesverordnung (RDL) 1/2017 vom 20. Januar über dringende Verbraucherschutzmaßnahmen bezüglich der Mindestzinssatzklausel veröffentlicht. Darin werden Maßnahmen festgelegt, um die Rückerstattung der vom Verbraucher bezahlten Beträge zu erleichtern, die rechtsgrundlos basierend auf bestimmten, in Hypothekendarlehens- oder Kreditverträgen enthaltenen Mindestzinssatzklauseln berechnet wurden.
Gemäß den Bestimmungen dieser RDL teilen wir allen unseren Kunden mit, dass wir den "Service zur Bearbeitung der Mindestzinssatzklausel" (Servicio de Gestión de Cláusulas Suelo, SGCS) eingerichtet haben, um ein agiles Verfahren zur schnellen Klärung der von den Kunden eingelegten Reklamationen zu schaffen, und zwar mit der folgenden Postanschrift und E-Mail-Adresse:
Sie können die folgenden Reklamationskanäle benutzen:
Begeben Sie sich mit Ihrem Personalausweis zu Ihrer üblichen Filiale um das zu diesem Zweck erstellte Formular auszufüllen. Dies ist auch in jeder anderen Filiale von Banca March möglich.
Füllen Sie dieses Online-Formular aus. Nachdem Sie es abgesendet haben, drucken Sie den Beleg aus, den wir Ihnen auf dem Bildschirm zeigen.
Verträge über Hypothekendarlehen- oder -kredite, deren Darlehensnehmer eine natürliche Person / ein Verbraucher ist (Kredittransaktion, die für einen Zweck gewährt wurde, der nichts mit der Handels-, Berufs- oder Unternehmenstätigkeit zu tun hat), und die eine Mindestzinssatzklausel (untere Begrenzung des variablen Zinssatzes) enthalten.
Diejenigen Kunden, die zu dem oben genannten Anwendungsbereich gehören, können beim SGCS eine Reklamation einreichen, um die Aufhebung der Mindestzinssatzklausel und die Rückerstattung der rechtsgrundlos bezahlten Beträge zu beantragen. Zu diesem Zweck stellt Banca March, S.A. ein Vordruckmodell zur Verfügung, das Sie sowohl auf der Website der Bank als auch in allen unseren Filialen erhalten können. Das Verfahren ist kostenlos und setzt sich aus 4 Teilen zusammen, nämlich Einreichung, Empfangsbestätigung, Überprüfung oder Analyse des Antrags durch den SGCS und Beschluss zum Antrag.
Die derzeit gültige Vorschrift in diesem Zusammenhang, konkret bezüglich der Hypothekendarlehen, ist die Verordnung EHA/2899/2011 vom 28. Oktober über Transparenz und Kundenschutz bei Finanzdienstleistungen, veröffentlicht im Spanischen Amtsblatt Nr. 261 vom 29. Oktober 2011. Diese Verordnung wurde durch das Rundschreiben 5/2012 vom 27. Juni der Bank von Spanien an Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister über die Transparenz bei Bankdienstleistungen und die Verantwortung bei der Erteilung von Darlehen weiterentwickelt, veröffentlicht im Spanischen Amtsblatt Nr. 161 vom 6. Juli 2012.
Banca March, S.A. informiert die Kunden, die dieses Verfahren in Anspruch nehmen, dass die Rückzahlung der diesbezüglichen Beträge Steuerpflichten mit sich bringen kann. Mit der ersten Schlussbestimmung der RDL 1/2017 werden die 45. Zusatzbestimmung zum Gesetz 35/2006 vom 28. Dezember über die Einkommenssteuer (IRPF) sowie die teilweisen Änderungen des Gesetzes über Körperschaftssteuer, des Gesetzes über Nichtansässige und des Vermögensgesetzes eingeführt. Damit wird das Besteuerungssystem für die Beträge geregelt, die infolge der Rückerstattungen für die Mindestzinssatzklauseln erhalten werden.
Während des Zeitraums, in dem das oben genannte außergerichtliche Verfahren läuft, können die Parteien keine gerichtliche oder außergerichtliche Beschwerde bezüglich desselben Gegenstands einreichen. Falls eine solche vor Abschluss des Verfahrens eingereicht wird, wird das Verfahren solange eingestellt, bis der Beschluss zur vorangehenden Beschwerde ergangen ist.
Im Falle laufender gerichtlicher Verfahren vor Inkrafttreten der RDL 1/2017 können sich die Parteien im beiderseitigen Einverständnis dem darin vorgesehenen außergerichtlichen Verfahren unterwerfen und die Einstellung des Gerichtsverfahrens beantragen.
Die personenbezogenen Daten, die von den Darlehensnehmern mit der vorangehenden Beschwerde angegeben werden, werden in Dateien unter der Verantwortung von Banca March, S.A., mit Unternehmenssitz in Avda. Alexandre Rosselló, Nr. 8 in Palma (07002 – Balearen, Spanien) allein zum Zweck der Bearbeitung und Verwaltung der Reklamationen aufgenommen und verarbeitet. Der/die Darlehensnehmer kann/können sich zur Ausübung seiner/ihrer Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch schriftlich an den Service zur Bearbeitung von Mindestzinssatzklauseln (SGCS) von Banca March, S.A. am oben genannten Unternehmenssitz wenden.
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