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Hypothekendarlehen und -kredite
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Hypothekarische Immobiliendarlehen und -kredite in der autonomen Region Andalusien
- Gesetz 3/2016 vom 9. Juni 2016 über den Schutz der Rechte der Verbraucher und Nutzer beim Abschluss von hypothekarischen Darlehen und Krediten.
- Gegenstand dieses Gesetzes ist die Gewährleistung des Schutzes von Verbrauchern und Nutzern und die Regulierung der Transparenz von und des Zugangs zu Informationen, die ihnen beim Abschluss eines hypothekarischen Darlehens oder Kredits (im Folgenden Hypothekenkredit) auf Wohnraum bereitgestellt werden müssen.
- Der Geltungsbereich dieses Gesetzes betrifft Hypothekenkreditverträge auf Wohnraum, die in der autonomen Gemeinschaft Andalusien formalisiert oder abgeschlossen werden.
- Dieses Gesetz schützt auch Personen, die im Rahmen eines von einem Verbraucher oder Nutzer unterzeichneten Hypothekenkredits als Bürgen auftreten.
- In Übereinstimmung mit diesem Gesetz 3/2016 vom 9. Juni 2016 werden Kunden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
Unteralgen
- Informationszettel zum Indice de Documentación de Entrega Preceptiva (IDEP)
- Informationszettel zum Rundschreiben 5/2012 vom 27. Juni 2012 der spanischen Zentralbank über die Transparenz von Bankdienstleistungen und die Verantwortlichkeit bei der Gewährung von Darlehen, das für die autonome Gemeinschaft Andalusien gilt.
- Das Dokument Información Precontractual Complementaria (DIPREC)
- Kontratu aurreko informazioaren dokumentua Osagarria (DIPREC)
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