Erklärung zur Zugänglichkeit der Unterlagen von Banca March

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Erklärung zur Zugänglichkeit der Unterlagen von Banca March

Banca March hält es für besonders wichtig, alle an die Kunden – die im Gesetz 11/2023 als Kunden definiert werden – gerichteten Unterlagen zugänglich zu machen, um so gleiche Chancen beim Zugriff auf und Verständnis von Informationen zu unseren Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten. Die vorliegende Erklärung spiegelt das Engagement wider, dafür zu sorgen, dass digitale und physische Unterlagen zunehmend die in den aktuellen Vorschriften festgelegten Kriterien für die Zugänglichkeit erfüllen.

Rechtsrahmen

Die vorliegende Erklärung basiert auf dem Gesetz 11/2023 vom 8. Mai über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, das von Richtlinie (EU) 2019/882 umgesetzt wird. Das o. g. Gesetz regelt die Vorgaben, die Schriftstücke hinsichtlich Produkten und Dienstleistungen erfüllen müssen, einschließlich öffentliche Unterlagen als auch personalisierte Dokumente, die für Kunden bestimmt sind. Die einzige Übergangsbestimmung sieht folgende Fristen vor:

  • Unterlagen bezüglich Produkten und Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 vorhanden waren, können bis zum 28. Juni 2030 angepasst werden.
  • Unterlagen zu Produkten und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 eingeführt werden, müssen bei Ausstellung vollständig zugänglich sein.

Aktueller Status und Anpassungsprogramm

Banca March besitzt derzeit umfangreiche Unterlagen, die schrittweise angepasst werden müssen, um den Standards für Zugänglichkeit zu entsprechen. Zur Bewältigung dieser Herausforderung wurde ein externer Dienstleister beauftragt. Er bietet automatisierte Tools für die Verarbeitung von Unterlagen an, mit denen vorhandene Dokumente effizient und präzise an Vorschriftenstandards angepasst werden können.

Ferner werden aus präventiver Sicht die besonderen Richtlinien zur Barrierefreiheit der eingesetzten Tools für die Dokumenterstellung (z. B. Word, PowerPoint, Writer oder InDesign) mit dem Ziel berücksichtigt, von Anfang an barrierefreie Unterlagen zu erstellen und den Bedarf an späteren Anpassungen zu reduzieren.

Diese Strategie umfasst:

  • Öffentliche, online verfügbare Dokumente, insbesondere solche, die nicht vorübergehend sind und aktuell bleiben, wie z. B. Produktkataloge, die angepasst werden, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten.
  • Unterlagen temporärer oder historischer Art, wie etwa Berichte aus früheren Jahren, dürfen nicht angepasst werden.
  • An Kunden gesendete kundenspezifische Dokumentation, etwa Verträge, Belege und Mitteilungen.
  • Neue Unterlagen, die ab dem 28.6.2025 geschickt wurden, müssen ab der Ausstellung vollständig zugänglich sein.

Institutionelle Verpflichtung

Banca March verpflichtet sich, die Zugänglichkeit aller Unterlagen bezüglich ihrer Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten und dabei die gesetzlichen Vorgaben und bewährten Verfahren einzuhalten. Dafür:

  • Wird ein ständiger Prozess der Anpassung und Verbesserung der Zugänglichkeit zu Unterlagen aufrechterhalten.
  • Wird die Zugänglichkeit von Anfang an in die Prozesse der Erstellung neuer Unterlagen einbezogen.
  • Werden die für die Erstellung und Verwaltung der Unterlagen zuständigen Teams geschult und sensibilisiert, um die Einhaltung der Zugänglichkeitskriterien zu gewährleisten.
  • Werden Wege eingerichtet, über die Kunden Probleme oder Vorschläge im Zusammenhang mit der Zugänglichkeit der Unterlagen melden können.

Die vorliegende Erklärung wird regelmäßig überprüft, um Fortschritte und mögliche gesetzliche Aktualisierungen berücksichtigen zu können.

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