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Banca March bekräftigt sein Engagement für allgemeine Zugänglichkeit und Chancengleichheit und fördert einen inklusiven Zugang zu allen firmeneigenen Produkten und Dienstleistungen, einschließlich der von Unternehmen und Firmen genutzten Point-of-Sale-Terminals (POS).
Das Gesetz 11/2023 vom 8. Mai, mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 umgesetzt wird, legt fest, dass POS-Terminals ab dem 28.6.2025 die geltenden Vorgaben für Barrierefreiheit erfüllen müssen, um die unabhängige Nutzung durch Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Die Bereitstellung, das Anbringen und die Wartung der von Banca March genutzten POS-Terminals wird an einen spezialisierten externen Lieferanten weitergeleitet, der technisch dafür verantwortlich ist, dass die Geräte den geltenden Vorschriften entsprechen.
Der Dienstleister bestätigte Banca March, dass er an der Gewährleistung arbeitet, dass die POS-Terminals – sowohl die bereits installierten als auch die zukünftig vertriebenen – ab dem festgelegten Termin über die erforderlichen Funktionen verfügen, um den Zugänglichkeitsstandards zu entsprechen. Einschließlich:
Banca March setzt sich nachdrücklich für Barrierefreiheit und Inklusion ein. Ungeachtet dessen, dass die technische Verantwortung für die POS-Terminals bei unserem Drittanbieter liegt, wird vom Unternehmen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der Anforderungen an die Barrierefreiheit aktiv überwacht.
Ferner besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Dienstleister, um die ständige Verbesserung der barrierefreien Funktionen voranzutreiben und sicherzustellen, dass sich die POS-Terminals im Einklang mit internationalen Standards für Barrierefreiheit und Best Practices weiterentwickeln.
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