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Banca March bindet eine allgemeine Zugänglichkeit als übergreifendes Prinzip in das Kundenservice- und Erlebnismodell ein. Das Unternehmen ist sich bewusst, dass die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu seinen Produkten, Dienstleistungen und Räumlichkeiten nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung ist, sondern auch ein wesentliches Element zur Förderung der sozialen Inklusion, der fairen Behandlung und der Servicequalität für alle Kunden.
In diesem Sinne verpflichtet sich Banca March, die Bedingungen für die Zugänglichkeit im Zweigstellennetz stetig zu überprüfen und zu verbessern und arbeitet an der Gewährleistung, dass alle Menschen – einschließlich Menschen mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf – die Einrichtungen selbstständig, sicher und in Würde erreichen, sich darin zurechtfinden und dort einen guten Service erhalten können.
Die vorliegende Erklärung wird im Kontext des verstärkten Rechtsrahmens abgegeben, der bezüglich der Barrierefreiheit auf nationaler und europäischer Ebene eingeführt wurde. Besonders berücksichtigt werden die folgenden Bestimmungen:
Dieser Gesetzesrahmen legt sowohl technische Kriterien als auch allgemeine Grundsätze fest, die von Banca March als Referenz für Maßnahmen hinsichtlich der Barrierefreiheit in den Zweigstellen erachtet werden.
Derzeit erfüllt bereits ein Teil der Zweigstellen der Banca March die in den o. g. Unterlagen festgelegten technischen und regulatorischen Anforderungen. Die Zweigstellen ermöglichen eine breite Nutzung durch Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Behinderungen, ohne dass es dabei zu nennenswerten Einschränkungen kommt.
Allerdings ist das Zweigstellennetz heterogen. Es gibt Standorte, die aufgrund ihres Alters oder besonderen baulichen Merkmale zusätzliche Eingriffe erfordern, um den Kriterien der universellen Zugänglichkeit vollständig gerecht zu werden.
Angesichts dieser Situation hat Banca March ein Strukturprogramm zur Überprüfung, Diagnose und schrittweisen Anpassung des ganzen Zweigstellennetzes aktiviert, das die folgenden Schritte umfasst:
Dieses Programm wird mit einem strengen technischen Ansatz und unter Berücksichtigung der Kriterien der Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit entwickelt, sodass alle Zweigstellen von Banca March einen einheitlichen und angemessenen Standard der Zugänglichkeit erreichen können.
Banca March bekräftigt sein Engagement für die Entwicklung eines vollständig barrierefreien Zweigstellennetzes als Teil eines umfassenden Ansatzes zur Barrierefreiheit, der physische Umgebungen, digitale Dienste, Finanzprodukte und Mitarbeiterschulungen verbindet.
Das Unternehmen ist sich bewusst, dass Barrierefreiheit nicht auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften beschränkt ist, sondern vielmehr ein wesentlicher Umfang der Qualität seiner Dienstleistungen und seiner Kundenbeziehung bedeutet. Deshalb stellt das Unternehmen auch weiterhin technische, personelle und finanzielle Ressourcen bereit, um für alle Kunden zunehmend integrative, sichere und benutzerfreundliche Umgebungen zu gewährleisten, wobei Menschen mit Behinderungen oder größeren Zugangsschwierigkeiten besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.
Banca March verpflichtet sich außerdem, die Zugänglichkeitskriterien regelmäßig zu überprüfen und eine proaktive Haltung der kontinuierlichen Verbesserung beizubehalten, die sich an den besten Praktiken der Branche und den Grundsätzen der Gerechtigkeit, des Respekts und der sozialen Verantwortung orientiert, von denen die Maßnahmen geleitet sind.
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