Zweigstellen

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Erklärung zur Zugänglichkeit der Zweigstellen von Banca March

Banca March bindet eine allgemeine Zugänglichkeit als übergreifendes Prinzip in das Kundenservice- und Erlebnismodell ein. Das Unternehmen ist sich bewusst, dass die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu seinen Produkten, Dienstleistungen und Räumlichkeiten nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung ist, sondern auch ein wesentliches Element zur Förderung der sozialen Inklusion, der fairen Behandlung und der Servicequalität für alle Kunden.

In diesem Sinne verpflichtet sich Banca March, die Bedingungen für die Zugänglichkeit im Zweigstellennetz stetig zu überprüfen und zu verbessern und arbeitet an der Gewährleistung, dass alle Menschen – einschließlich Menschen mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf – die Einrichtungen selbstständig, sicher und in Würde erreichen, sich darin zurechtfinden und dort einen guten Service erhalten können.

Rechtsrahmen

Die vorliegende Erklärung wird im Kontext des verstärkten Rechtsrahmens abgegeben, der bezüglich der Barrierefreiheit auf nationaler und europäischer Ebene eingeführt wurde. Besonders berücksichtigt werden die folgenden Bestimmungen:

  • Das Gesetz 11/2023 vom 8. Mai, durch das die Richtlinie (EU) 2019/882 bezüglich der Anforderungen für Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen und die Festlegung der Verpflichtung umgesetzt wird, um sicherzustellen, dass die mit der Bereitstellung von Finanzdienstleistungen verbundenen physischen Umgebungen barrierefrei sind.
  • Das königliche Gesetzesdekret 1/2013, mit dem die Neufassung des Allgemeinen Gesetzes über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre soziale Eingliederung genehmigt wird, das den Grundsatz der universellen Zugänglichkeit festlegt und den Wirtschaftsakteuren spezielle Verpflichtungen hinsichtlich der Gestaltung und Anpassung von Umgebungen auferlegt.
  • Die technische Bauordnung und insbesondere die Grundvoraussetzung SUA 9: Nutzungssicherheit und Zugänglichkeit Sie legt die Bedingungen für öffentliche Gebäude fest, um eine diskriminierungsfreie, unabhängige und sichere Nutzung durch alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zu gewährleisten.

Dieser Gesetzesrahmen legt sowohl technische Kriterien als auch allgemeine Grundsätze fest, die von Banca March als Referenz für Maßnahmen hinsichtlich der Barrierefreiheit in den Zweigstellen erachtet werden.

Aktuelle Situation und Durchführungsprogramm

Derzeit erfüllt bereits ein Teil der Zweigstellen der Banca March die in den o. g. Unterlagen festgelegten technischen und regulatorischen Anforderungen. Die Zweigstellen ermöglichen eine breite Nutzung durch Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Behinderungen, ohne dass es dabei zu nennenswerten Einschränkungen kommt.

Allerdings ist das Zweigstellennetz heterogen. Es gibt Standorte, die aufgrund ihres Alters oder besonderen baulichen Merkmale zusätzliche Eingriffe erfordern, um den Kriterien der universellen Zugänglichkeit vollständig gerecht zu werden.

Angesichts dieser Situation hat Banca March ein Strukturprogramm zur Überprüfung, Diagnose und schrittweisen Anpassung des ganzen Zweigstellennetzes aktiviert, das die folgenden Schritte umfasst:

  1. Technische Diagnose des derzeitigen Zustands Die Zugänglichkeit zu den einzelnen Zweigstellen unter Berücksichtigung sowohl physischer als auch kognitiver und sensorischer Aspekte.
  2. Das Finden von Hindernissen oder verbesserungswürdigen baulichen Anlagen, die den Zugang, die Bewegung oder die autonome Nutzung der Einrichtungen einschränken können.
  3. Priorisierung von Eingriffen, unter Berücksichtigung von Dringlichkeit, Bedeutung der Nutzung jeder Zweigstelle, des Nutzeraufkommens und der technischen Durchführbarkeit der erforderlichen Maßnahmen.
  4. Definition und Durchführung von Korrekturmaßnahmen, wodurch die Barrierefreiheit in Zweigstellen verbessert wird, die derzeit nicht alle geltenden Kriterien erfüllen.
  5. Regelmäßige Überwachung und Überprüfung, zur Gewährleistung, dass die umgesetzten Anpassungen in optimalem Zustand bleiben und sich an jede Entwicklung des gesetzlichen und technischen Rahmens anpassen.

Dieses Programm wird mit einem strengen technischen Ansatz und unter Berücksichtigung der Kriterien der Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit entwickelt, sodass alle Zweigstellen von Banca March einen einheitlichen und angemessenen Standard der Zugänglichkeit erreichen können.

Institutionelle Verpflichtung

Banca March bekräftigt sein Engagement für die Entwicklung eines vollständig barrierefreien Zweigstellennetzes als Teil eines umfassenden Ansatzes zur Barrierefreiheit, der physische Umgebungen, digitale Dienste, Finanzprodukte und Mitarbeiterschulungen verbindet.

Das Unternehmen ist sich bewusst, dass Barrierefreiheit nicht auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften beschränkt ist, sondern vielmehr ein wesentlicher Umfang der Qualität seiner Dienstleistungen und seiner Kundenbeziehung bedeutet. Deshalb stellt das Unternehmen auch weiterhin technische, personelle und finanzielle Ressourcen bereit, um für alle Kunden zunehmend integrative, sichere und benutzerfreundliche Umgebungen zu gewährleisten, wobei Menschen mit Behinderungen oder größeren Zugangsschwierigkeiten besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Banca March verpflichtet sich außerdem, die Zugänglichkeitskriterien regelmäßig zu überprüfen und eine proaktive Haltung der kontinuierlichen Verbesserung beizubehalten, die sich an den besten Praktiken der Branche und den Grundsätzen der Gerechtigkeit, des Respekts und der sozialen Verantwortung orientiert, von denen die Maßnahmen geleitet sind.

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