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Banca March setz sich ausdrücklich für eine allgemeine Zugänglichkeit und den gleichberechtigten Zugang allen angebotenen Produkten und Dienstleistungen ein. Es wird aktiv daran gearbeitet, alle physischen und digitalen Wege an die Bedürfnisse aller Menschen anzupassen, insbesondere an die von Menschen mit Behinderungen oder funktionalen Einschränkungen.
Das Gesetz 11/2023 vom 8. Mai, durch das die EU-Richtlinie 2019/882 bezüglich der Anforderungen für Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen umgesetzt wird, legt fest, dass Kassenautomaten ab dem 28.6.2025 zugänglich sein müssen.
Derzeit erfüllt ein Teil des Netzes an Geldautomaten nicht die Voraussetzungen der geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit. Diese Situation hat zwei verschiedene Ursachen:
Zur Behebung dieser Mängel wurde ein Maßnahmenprogramm auf den Weg gebracht, der zwischen 2025 und 2026 umgesetzt werden soll und drei Bereiche umfasst:
Es wird vom Unternehmen anerkannt, dass ab dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes (28.6.2025) die vollständige Einhaltung der Vorgaben für die Barrierefreiheit im ganzen Netz an Geldautomaten nicht mehr garantiert werden kann. Das Unternehmen befindet sich im Prozess der Anpassung mit endgültiger Planung und zugewiesenen Mitteln, um den Übergang so schnell wie möglich abzuschließen.
Banca March erachtet die Barrierefreiheit als ein Schlüsselelement der Inklusions- und verantwortungsvollen Servicestrategie. Das Unternehmen arbeitet weiterhin entschlossen daran, sicherzustellen, dass alle Wege – physisch und digital – über die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hinaus den höchsten Standards in diesem Bereich entsprechen.
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