Bedingungen für sektorale Moratoriumsanträge

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Verlängerung der Frist für den Antrag auf branchenspezifischen Zahlungsaufschub und Änderung der Voraussetzungen und Bedingungen

Aufgrund der Gesundheitskrise durch COVID-19 hat die AEB eine Branchenvereinbarung getroffen, der sich Banca March angeschlossen hat. Danach gibt es nun die Möglichkeit eines branchenspezifischen Zahlungsaufschubs ergänzend zum gesetzlichen Zahlungsaufschub oder als Ersatz dafür.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte am 2. Dezember neue Richtlinien, mit denen die früheren Richtlinien über gesetzliche und nicht gesetzliche Zahlungsaufschübe geändert und reaktiviert werden. Der spanische Bankenverband AEB berücksichtigt diese neuen Richtlinien und beschloss für von der Coronavirus-Krise betroffene Kunden eine Reaktivierung der Branchenvereinbarung zum Aufschub von Finanzierungsvorgängen bis zum 30. März 2021. Dies erfolgt gemäß den nachstehend aufgeführten Bedingungen.

1.1 Worum geht es beim branchenspezifischen Zahlungsaufschub?

Die Begleichung der Zinszahlungen des Finanzierungsvorgangs erfolgt bei dieser Maßnahme durch eine zeitlich verzögerte Tilgung der Kreditsumme.

1.2 Wer kann den Zahlungsaufschub beantragen?

Natürliche Personen (darunter Selbständige):

a) Wenn sie die Voraussetzungen für die Geltendmachung des gesetzlichen Zahlungsaufschubs trotz geringerer Einnahmen und Zahlungsfähigkeit wegen der Gesundheitskrise durch COVID-19 nicht erfüllten.

b) Wenn Sie die genannten Voraussetzungen des gesetzlichen Zahlungsaufschubs erfüllen (oder bereits davon profitieren oder profitierten) und ergänzend zur Frist des gesetzlichen Zahlungsaufschubs Interesse daran haben, den branchenspezifischen Zahlungsaufschub zu nutzen. Falls zu gegebener Zeit bereits ein gesetzlicher Zahlungsaufschub beantragt wurde, muss bei der Beantragung des branchenspezifischen Zahlungsaufschubs hierauf hingewiesen werden.

1.3 Welche Vorgänge sind vom branchenspezifischen Zahlungsaufschub betroffen?

Er betrifft Darlehen, Kredite (einschließlich Karten) und Leasingverträge jeglicher Art.

Zusätzlich müssen die betroffenen Vorgänge zwei Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen vor dem 14. März 2020 genehmigt worden sein und,
  • etwaige Zahlungsverzüge müssen geringer sein als 90 Tage.

1.4 Welche Frist sieht der branchenspezifische Zahlungsaufschub vor?

  • Bei hypothekarisch besicherten Darlehen oder Krediten (einschließlich Immobilienleasing) bis zu neun (9) Monate. Wenn Sie vor der Antragstellung bereits von gesetzlichen und/oder branchenspezifischen Zahlungsaufschüben von weniger als neun Monaten für hypothekarisch besicherte Darlehen oder Kredite profitieren konnten, kann die Dauer des Zahlungsaufschubs bis zur vorgesehenen Frist von höchstens neun Monaten verlängert werden.
  • Bei anderen Darlehen oder Krediten (einschließlich Leasingvereinbarungen, die sich nicht auf Immobilien beziehen) bis zu sechs (6) Monate. Wenn Sie vor der Antragstellung bereits von gesetzlichen und/oder branchenspezifischen Zahlungsaufschüben von weniger als sechs Monaten für persönliche Darlehen oder Kredite profitieren konnten, kann gleichermaßen die Dauer des Zahlungsaufschubs bis zur Frist von höchstens sechs Monaten verlängert werden.

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass Zahlungsaufschübe (branchenspezifisch oder eine Kombination aus gesetzlichem und branchenspezifischem Zahlungsaufschub), die auf Grundlage von Anträgen genehmigt wurden, die bis zum 30. September 2020 eingegangen sind und deren Gesamtdauer länger ist als neun Monate, von dieser möglichen Verlängerung nicht betroffen sind und weiterhin so behandelt werden wie im ursprünglichen Antrag vorgesehen.

Falls der Zahlungsaufschub für ein mit dem ständigen Wohnsitz hypothekarisch besichertes Darlehen gilt, erhalten Sie von uns ebenso den Leitfaden für empfohlene Verfahrensweisen, dem sich unser Unternehmen anschließt, falls Sie dies geltend machen möchten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind..

Es handelte sich um die königlichen Gesetzesdekrete RDL 11/2020, RDL 15/2020 und RDL 19/2020, die Frist für die Beantragung der gesetzlichen Zahlungsaufschübe ist jedoch abgelaufen.

1.5 Wie funktioniert der branchenspezifische Zahlungsaufschub?

Durch (i) eine Änderung (mittels Umgestaltung der Raten oder Fristverlängerung) des bestehenden Leasingvertrags, Hypothekendarlehens oder persönlichen Darlehens oder (ii) durch ein neues persönliches Darlehen. Der Zinssatz muss derselbe sein wie bei dem aufgeschobenen Vorgang und die vorhandenen Sicherheiten müssen beibehalten werden. Es dürfen keine Gebühren oder Provisionen berechnet werden und es dürfen in Verbindung oder Kombination damit keine weiteren Produkte vertrieben werden.

Die Bank muss die Aufschübe einseitig vor einem Notar formalisieren (es sei denn, Sie bitten ausdrücklich um eine beiderseitige Ausführung). Sofern der Vorgang, der Gegenstand des Zahlungsaufschubs ist, hierdurch reguliert wird, findet das Gesetz über Immobilienkreditverträge Anwendung. Unbeschadet des Vorstehenden ist Banca March zu einer förmlichen Übergabe der vereinfachten Informationen verpflichtet (die zusammen mit Ihrer Empfangsbestätigung bei der notariellen Unterzeichnung notariell beurkundet werden müssen).

1.6 Bis wann kann die branchenspezifische Vereinbarung beantragt werden?

Bis zum 30. März 2021.

1.7 Antwortfrist

Kunden, die den branchenspezifischen Zahlungsaufschub gelten machen möchten, können dies in ihrer Filiale von Banca March beantragen. Es wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind oder nicht und sie erhalten innerhalb einer Frist von höchstes 30 Tagen eine Antwort.

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